Compressed Air Knowledge (AT)

Welche Druckluftpistolen sind von der SUVA zugelassen?

Geschrieben von Anton Olander | 23.10.2018 09:08:56


Druckluft wird in vielen Branchen und für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt. Entsprechend vielfältig sind die Unfall- und Gesundheitsgefahren. So kommt es immer wieder zu Augenverletzungen und Gehörschäden. Druckluft kann auch durch kleine Wunden unter die Haut dringen und zu plötzlichen Schwellungen ganzer Körperteile führen. 

 
Technische Anforderungen an Sicherheitsblaspistolen:

Grundsätzlich gilt für Druckluft: dynamischen Druck reduzieren und Lärmquellen möglichst vermeiden. Der Netzdruck ist auf den minimal notwendigen Wert zu reduzieren. Muss der Netzdruck nur wegen eines einzigen oder einigen wenigen Verbrauchern ein höheres Niveau erzeugen, sind individuelle Lösungen zur Druckerhöhung zu prüfen (z. B. lokaler Booster-Kompressor).

 

Sicherheitsblaspistolen müssen folgende Schutzziele erfüllen:

1. Vermeiden von gehörgefährdendem Lärm

2. Verhindern von Verletzungen durch Eindringen von Luft in den Körper

 

Wie lassen sich diese Schutzziele erreichen?

1. Lärm direkt an der Blasdüse vermindern:

Reduzieren des Betriebsdruckes durch Senken des Netzdruckes oder durch Verwenden von Druckreduzierventilen, die direkt in die Blaspistole integriert sind.
Verwenden von Mehrlochdüsen. Dadurch kann der Lärm bei gleicher Luftmenge, im Vergleich zur Einlochdüse, deutlich reduziert werden.

2. Eindringen von Luft in den Körper (über Hautverletzungen) verhindern:

Verwenden von Mehrlochdüsen. Bei Mehrlochdüsen wird der Luftstrahl in mehrere kleinere Einzelstrahlen aufgeteilt. Es muss sichergestellt werden, dass nicht alle luftaustrittsöffnunen gleichzeitig verschlossen werden können und die gestaute Luft plötzlich unkontrolliert entweicht.

Mit einer Druckluftpistole, einer Sicherheits-Mehrlochdüse und einem Verlängerungsrohr wird vermieden, dass mit der Hand in der Nähe von bewegten Teilen gearbeitet werden muss.

 

 

ACHTUNG, folgende Druckluftpistolen werden in den Betrieben immer wieder angetroffen und werden nicht nur zufällig so eingesetzt:

  • Konventionelle Einloch-Blaspistolen, die mit einem Netzdruck von mehr als 3,5 bar betrieben werden
  • Blaspistolen mit Venturidüsen, die damit Schallemissionen bis zu 105 dB(A) verursachen.

(Wird eine solche Druckluftpistole jeden Tag während mehr als 5 Minuten benützt, besteht langfristig das Risiko einer Gehörschädigung).

 

Wichtige Verhaltensregeln beim Umgang mit Druckluft:

  • Körperteile oder Kleider am Körper nie mit Druckluft reinigen. 
  • Gegen Augenverletzungen wenn möglich geschlossene Schutzbrille tragen
  • Gehörschutz verwenden (Nur wenn durch die technischen und organisatorischen Massnahmen die Unfall- und Gesundheitsgefahr nicht vollständig ausgeschlossen werden kann [VUV, Artikel 5].)